Meine Osteopathie-Praxis: Mehr als ein Beruf für mich
Für wen ist Osteopathie geeignet?
Die Osteopathie behandelt nicht Symptome sondern versucht Spannungsmuster, Funktions- und Strukturstörungen ursächlich zu behandeln. Die Osteopathie behandelt demnach keine Krankheitsbilder im klassischen Sinn. Was die Osteopathie für Sie tun kann, wird durch ein anfängliches Gespräch geklärt.
Wenn Sie mehr zur Osteopathie erfahren wollen, schauen Sie bitte hier: Was ist Osteopathie?
Osteopathische Behandlung
Dauer und Häufigkeit
Am Anfang jeder Behandlung steht ein ausführliches Gespräch. Untersuchung und Behandlung werden allein mit den geschulten Händen durchgeführt. Sie ertasten mithilfe erfahrener Testverfahren die fühlbaren Störungen des Organismus. Um diese Störungen zu beseitigen, werden sanfte manuelle Techniken eingesetzt. Die Therapie umfasst meist mehrere Sitzungen in angepassten Abständen. Ziel und Verlauf der Therapie werden zwischen Patient und Therapeut gemeinsam vereinbart.
Die osteopathische Behandlung kann und will nur die Selbstheilung unterstützen. Deshalb gilt für den Umfang der Behandlung der Grundsatz: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Bei Neupatienten wird in der Regel häufiger behandelt, meist im ein- oder zweiwöchentlichen Abstand, der im späteren Verlauf verlängert wird. Oft genügen auch wenige Behandlungen im Jahr. Die Behandlungssitzung dauert in der Regel eine Stunde.
Terminvereinbarung
Einen Termin für die osteopathische Behandlung können Sie telefonisch vereinbaren unter: 07634 – 50 32 46
Unser Büroteam steht Ihnen von Montag bis Freitag von 8:30 – 12:30 Uhr für Terminvereinbarungen und Rückfragen zur Verfügung.
Bei Rückfragen können Sie uns auch gerne eine E-Mail schreiben: kontakt@osteopathie-linssen.de
Kassen und Kosten
Kassen
Manche gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Behandlungskosten. Eine Übersicht finden Sie hier:
http://www.bv-osteopathie.de/de-kostenerstattung.html
Einige private Kassen ersetzen die Kosten vollständig, ebenso wie die Schweizer Krankenkassen. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse, welche Kosten übernommen werden.
Ärztliche Verordnung
Ob Sie für die Erstattung der Behandlungskosten ein ärztliches Rezept benötigen hängt von den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse ab. Bitte informieren Sie sich über die für Sie gültigen Regelungen.
Honorarsatz
Die Abrechnung für Privatpatienten erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).